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PyFinTech Lizenz

LIZENZVEREINBARUNG

Copyright (c) 2021 joonis new media, Thimo Kraemer

1. Präambel

joonis new media, Inh. Thimo Kraemer ("Lizenzgeber"), stellt Ihnen ("Lizenznehmer") das Programm "PyFinTech" und dazugehörige Dokumentationen (zusammen als "Software" bezeichnet) zur Verfügung. Die Software ist nach deutschem Recht und durch internationale Verträge und Gesetze urheberrechtlich geschützt.

2. Öffentliche Lizenz

Hiermit wird unentgeltlich jeder Person, die eine Kopie der Software erhält, die Erlaubnis erteilt, die Software zu installieren und zu verwenden, sie jederzeit nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und Bedingungen zu kopieren, verlegen und zu verbreiten, sofern diese Lizenzvereinbarung in allen Kopien oder Teilkopien der Software enthalten ist.

3. Befristete Multi-User/Multi-CPU Lizenz

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer auf befristete Zeit das einfache, nicht ausschließliche Recht, die Software auf einer unlimitierten Anzahl von in seinem Besitz befindlichen Computern nach Maßgabe des vereinbarten Verwendungszwecks und der nachfolgenden Regelungen und Bedingungen zu installieren und zu benutzen. Als Gegenleistung für die dem Lizenznehmer überlassene befristete Lizenz zur Nutzung der Software, zahlt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber die vereinbarte Lizenzgebühr.

4. Einschränkungen

Sie dürfen die Software nur in dem Ihnen in dieser Lizenz erlaubten Umfang nutzen. Es ist Ihnen untersagt:

  • die Software abzuändern, zu bearbeiten oder mit einem anderen Programm zu vermischen,
  • die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen,
  • die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen,
  • den Lizenzcode zu veröffentlichen oder zu verteilen.

5. Gewährleistung und Haftung

Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

Aus diesen Gründen übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von dem Lizenznehmer ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer.

Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) auch wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.